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Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Hamburg vom 04.-06.05.2015 in Hamburg

Datum: 

Kurzbeschreibung: Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte – ein Beitrag zum effektiven Rechtsschutz in der Sozialgerichtsbarkeit

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Hamburg begrüßt die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Sozialgerichtsbarkeit. Sie stellen aber auch gleichzeitig fest, dass diese technologische Neuerung eine der größten Herausforderungen der Sozialgerichtsbarkeit nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vor 10 Jahren (Hartz IV) sein wird. Mit dem elektronischen Rechtsverkehr und der elektronischen Akte bietet sich der Sozialgerichtsbarkeit die Chance einer umfassenden Modernisierung, verbunden mit einer Verbesserung des Rechtschutzes. Die Arbeitsorganisation der Sozialgerichtsbarkeit und die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten werden effizienter sein.

Die Konferenz weist allerdings auch darauf hin, dass die moderne Technik nicht zum Nulltarif eingeführt werden kann. Es bedarf erheblicher Investitionen in Technik und Personal, um eine reibungslose Einführung zu gewährleisten. Zugleich fordern die Präsidentinnen und Präsidenten, dass die Angehörigen der Justiz die elektronische Akte und die Arbeitsabläufe mitgestalten können, damit eine größtmögliche Akzeptanz erreicht wird. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Klägerinnen und Kläger, die moderne Kommunikationsmittel nicht zur Verfügung haben, auch in Zukunft ungehinderten Zugang zu den Sozialgerichten haben. Wichtig wäre nach Auffassung der Konferenz zudem, dass die zur Anwendung kommende Informationstechnik gewährleistet, jederzeit mit anderen Programmen in anderen Bundesländern und mit Programmen der Sozialleistungsträger und Behörden kompatibel ist.



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