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Herzlich willkommen beim Amtsgericht Überlingen
Hausverfügung Coronavirus
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes sind besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten:
1. Es gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen,
- die mit dem Coronavirus infiziert sind oder
- die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur oder sonstige Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus zeigen.
2. Es ist Pflicht, beim Betreten und Aufenthalt im öffentlichen Bereich des
Gerichtsgebäudes
eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards
(z.Bsp. KN95) zu tragen.
Soweit Sie über ein Attest zur Befreiung von dieser Maskenpflicht verfügen oder
sonst ein
berechtigtes Interesse haben, das Gebäude ohne Maske zu betreten, melden Sie sich
bei
der Information, damit dies geprüft und ggf. Ihr Betreten unter Wahrung des
Infektions-
schutzes gewährleistet werden kann.
3. Es obliegt der jeweiligen Sitzungsleitung, über die Maskenpflicht für
Verfahrensbeteiligte
während der Verhandlung / des Termins zu entscheiden. Für Zuhörer gilt
Maskenpflicht.
4. Es finden immer wieder entsprechende Kontrollen beim Betreten des Gebäudes statt. Wer
sich nicht an die angeordneten Schutzmaßnahmen hält, dem kann der Zugang
verwehrt
werden.
5. Es wird gebeten, Anträge schriftlich zu stellen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis für die Vorkehrungen!
Völk
Direktor des Amtsgerichts Überlingen
Das Amtsgericht Überlingen und seine Abteilungen sind auf zwei Gebäude verteilt. Auf dieser Seite finden Sie die entsprechenden Anschriften und Kontaktdaten.
Seit dem 01.01.2018 ist das Amtsgericht auch für Nachlassangelegenheiten zuständig, siehe hierzu Angaben zur Außenstelle.
Postanschrift und E-Mail-Kontakt für alle Abteilungen bzw. Gebäude:
Amtsgericht Überlingen
Bahnhofstr. 8
88662 Überlingen
Sprechzeiten für alle Abteilungen im Hauptgebäude:
Montag bis Freitag: 08.30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung.
E-Mail: poststelle@agueberlingen.justiz.bwl.de
Hauptgebäude:
Bahnhofstr. 8
88662 Überlingen
mit den Abteilungen
- Behördenvorstand und Verwaltung
- Wachtmeister/Poststelle
- Zivil- und Strafabteilungen
- Familiengericht
- Betreuungsgericht
- Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung
Telefon: 07551 93639-0 (Zentrale)
Fax: 07551 93639-111
Außenstelle - Nachlassgericht
Schlachthausstr. 9
88662 Überlingen
Sprechzeiten für die Nachlass-Abteilung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Telefon: 07551 93639-400 (Zentrale)
Fax: 07551 93639-407 (nur für Nachlassverfahren)
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Diese Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgen.
