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Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Staatsanwaltschaft Konstanz
Die Staatsanwaltschaft Konstanz stellt sich vor.
Aktueller Hinweis:
Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen während der COVID-19-Pandemie ist der Zugang zu den Dienstgebäuden der Staatsanwaltschaft Konstanz derzeit eingeschränkt. Nach Möglichkeit reichen Sie bitte alle Anträge schriftlich ein.
Die Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um Beschäftigte und die Besucher vor einer Ansteckung zu schützen.
Bitte beachten Sie daher bis auf weiteres folgende Verhaltensregeln:
- Beim Betreten der Staatsanwaltschaft ist die Körpertemperatur zu messen und sind
die Hände zu desinfizieren. Wandthermometer und Desinfektionsmittel finden Sie im Eingangsbereich.
- Ein Betretungsverbot gilt für Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung, insbesondere
Fieber, trockenen Husten und Mattigkeit zeigen oder innerhalb der letzten 10 Tage persönlichen Kontakt mit einer
Corona-infizierten Person hatten.
- Bei Terminen mit Mitarbeitern der Behörde warten Sie im Eingangsbereich, bis Sie abgeholt
werden.
-
Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer blauen OP-Maske ist in den Gebäuden der Staatsanwaltschaft Konstanz Pflicht.
- Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
- Bitte halten Sie sich so kurz als möglich im Gebäude auf.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie danken wir Ihnen.
