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Inhalt:
Abteilung VIII ( Vollstreckungsabteilung)
Die Staatsanwaltschaft ist in Konstanz auf die drei Dienstgebäude Bezirksamt, Lanzenhof und Bischöfliches Spital verteilt.
Daneben unterhält die Staatsanwaltschaft Konstanz eine Aussenstelle in Villingen-Schwenningen
Leitender Oberstaatsanwalt
Abteilung I ( Dezernat 10 ) und Verwaltung
Dienstgebäude „Bezirksamt“
Fax-Nr. (07531) 280-2201
- Bearbeitung von Anzeigesachen in besonderen Fällen
- Steuerstrafsachen aus den Bezirken der FA Ulm und Überlingen und in besonderen Fällen
Abteilung II ( Dezernate 20 bis 29(2) )
Dienstgebäude „Bezirksamt“
Fax-Nr. (07531) 280-2221
-
aus dem Amtsgerichtsbezirk Konstanz : staatsanwaltliche und amtsanwaltliche Verfahren
Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:
-
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende
-
Ermittlungsverfahren wegen nicht natürlicher Todesfälle und Schwurgerichtssachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Abteilung
-
Wiederaufnahmeverfahren aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Freiburg, soweit es sich um Verfahren wegen nicht natürlichen Todesfällen handelt
-
Verfahren gegen Rechtsanwälte, soweit keine besondere Zuständigkeit besteht und kein Sachzusammenhang mit anderen Verfahren
Abteilung III ( Dezernate 30 bis 39 und 50 bis 59 )
Dienstgebäude „Lanzenhof“
Fax-Nr. (07531) 280-2230
Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:
- Verkehrssachen
- Schifffahrtssachen einschließlich Tauchunfälle
- Flug- und Eisenbahnunfälle
- Schleuserverfahren
- Verfahren gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen
Tätigkeit, soweit nicht der Schwerpunkt
offensichtlich in einem Verfahren gegen den Anzeigeerstatter liegt
Aus den Amtsgerichtsbezirken Villingen-Schwenningen, Donaueschingen und Radolfzell
- Verfahren, soweit keine Zuständigkeit der Abteilungen II oder VI
besteht
Abteilung IV ( Dezernate 40 bis 49 )
Dienstgebäude „Lanzenhof“
Fax-Nr. (07531) 280-2240
Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:
-
Lebensmittelsachen einschließlich Weinstrafsachen
-
Verfahren gegen Abgeordnete und Diplomaten, soweit Immunitätsschutz besteht
- politische Strafsachen
- Umweltschutzverfahren nach Maßgabe der Nr. 268 RiStBV
- Brandsachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Abteilung und aus Abteilung II
- Wiederaufnahmeverfahren aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Freiburg, soweit es sich nicht um Verkehrssachen (III)
oder Verfahren wegen nicht natürlicher Todesfälle (II) handelt
Aus den Amtsgerichtsbezirken Singen, Überlingen und Stockach:
- Verfahren, soweit keine Zuständigkeit der Abteilungen II, III, VI oder VII besteht
Abteilung VI ( Dezernate 60 bis 66 und 69
)
Dienstgebäude „Bezirksamt
Fax-Nr. (07531) 280-2260
Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:
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Verfahren wegen organisierter Kriminalität
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Betäubungsmittelkriminalität
-
Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, AntiDopingG und NpSG soweit keine besondere Zuständig-keit besteht und kein Sachzusammenhang mit anderen Verfahren
-
Ermittlungsverfahren wegen nicht natürlicher Todesfälle und Schwurgerichtssachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Abteilung
Abteilung VII ( Dezernate 70 bis 73 )
Dienstgebäude "Bezirksamt"
Fax-Nr. (07531) 280-2270
Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:
- Steuerstrafsachen Finanzamt Rottweil und Konstanz
- Zollstrafsachen
- Korruptionsdelikte
- Geldwäscheverdachtsanzeigen
- Geldfälschung
- Vermögensabschöpfung
- § 266 a StGB
- §§ 266, 263 StGB sofern zur Beurteilung des Tatvorwurfs besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind
- Insolvenzmitteilungen der Amtsgerichte sowie die daraus hervorgehenden Ermittlungsverfahren der Abteilung
- alle Delikte aus dem Katalog des § 74c Abs. 1 Nr. 1-3, 5, 5 a und 6 b) GVG
Abteilung VIII ( Vollstreckungsabteilung: Dezernate 80 bis 89 )
Dienstgebäude „Bezirksamt“
Fax-Nr. (07531) 280-2280
- Vollstreckung von Freiheitsstrafen, aus dem Jugendvollzug herausgenommene
Jugendstrafen
Geldstrafen, Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Geldbußen, Ordnungsmitteln, Erzwingungshaft sowie Einziehung
- Nebengeschäfte der Strafvollstreckung
- Bearbeitung der Gnadenverfahren und Entwurf der Gnadenentschließungen und Gnadenberichte
- Vollstreckung von Unterbringungen im Rechtshilfeweg für Staatsanwaltschaften außerhalb Baden-Württembergs
- Vollstreckung von Ordnungsmitteln der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
- Der Vollzug von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung in Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren
- Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen nach § 73 ff StGB
Hinweis:
Die zuständige Abteilung können Sie an der Zahlen-/
Buchstabenkombination am Anfang des Aktenzeichens
erkennen. Die erste Ziffer des Aktenzeichens steht für die
Abteilung, die zweite Ziffer für das Dezernat.
(z.B. 43 Js ......... , zuständig ist die Abteilung 4).
Ausnahme davon die Verkehrsabteilung: Hier ist stets die 5
die erste Ziffer.