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Inhalt:

Abteilung I und Verwaltung

Abteilung II

Abteilung III

Abteilung IV

Abteilung VI

Abteilung VII

Abteilung VIII  ( Vollstreckungsabteilung)

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft ist in Konstanz auf die drei Dienstgebäude Bezirksamt, Lanzenhof und Bischöfliches Spital  verteilt.

Daneben unterhält die Staatsanwaltschaft Konstanz eine Aussenstelle in Villingen-Schwenningen

 

Leitender Oberstaatsanwalt

Abteilung I ( Dezernat 10 ) und Verwaltung

Dienstgebäude „Bezirksamt“

Fax-Nr. (07531) 280-2201

  • Bearbeitung von Anzeigesachen in besonderen Fällen
  • Steuerstrafsachen aus den Bezirken der FA Ulm und Überlingen und in besonderen Fällen

 

Abteilung II  ( Dezernate 20 bis 29(2) )

Dienstgebäude „Bezirksamt“

Fax-Nr. (07531) 280-2221

 

  • aus dem Amtsgerichtsbezirk Konstanz : staatsanwaltliche und amtsanwaltliche Verfahren

Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:

  • Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende
  • Ermittlungsverfahren wegen nicht natürlicher Todesfälle und Schwurgerichtssachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Abteilung
  • Wiederaufnahmeverfahren aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Freiburg, soweit es sich um Verfahren wegen nicht natürlichen Todesfällen handelt
  • Verfahren gegen Rechtsanwälte, soweit keine besondere Zuständigkeit besteht und kein Sachzusammenhang mit anderen Verfahren

Abteilung III  ( Dezernate 30 bis 39 und 50 bis 59 )

Dienstgebäude „Lanzenhof“

Fax-Nr. (07531) 280-2230

 

Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:

  • Verkehrssachen
  • Schifffahrtssachen einschließlich Tauchunfälle
  • Flug- und Eisenbahnunfälle
  • Schleuserverfahren
  • Verfahren gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit, soweit nicht der Schwerpunkt
    offensichtlich in einem Verfahren gegen den Anzeigeerstatter liegt

Aus den Amtsgerichtsbezirken Villingen-Schwenningen, Donaueschingen und Radolfzell

  • Verfahren, soweit keine Zuständigkeit der Abteilungen II oder VI
    besteht
                               

 

Abteilung IV ( Dezernate 40 bis 49 )

Dienstgebäude „Lanzenhof“

Fax-Nr. (07531) 280-2240

 

Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:

  • Lebensmittelsachen einschließlich Weinstrafsachen
  • Verfahren gegen Abgeordnete und Diplomaten, soweit Immunitätsschutz besteht
  • politische Strafsachen
  • Umweltschutzverfahren nach Maßgabe der Nr. 268 RiStBV
  • Brandsachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Abteilung und aus Abteilung II
  • Wiederaufnahmeverfahren aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Freiburg, soweit es sich nicht um Verkehrssachen (III)
    oder Verfahren wegen nicht natürlicher Todesfälle (II) handelt

Aus den Amtsgerichtsbezirken Singen, Überlingen und Stockach:

  • Verfahren, soweit keine Zuständigkeit der Abteilungen II, III, VI oder VII besteht

 

Abteilung VI ( Dezernate 60 bis 66 und 69 )

Dienstgebäude „Bezirksamt

Fax-Nr. (07531) 280-2260

 

Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:

  • Verfahren wegen organisierter Kriminalität
  • Betäubungsmittelkriminalität
  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, AntiDopingG und NpSG soweit keine besondere Zuständig-keit besteht und kein Sachzusammenhang mit anderen Verfahren
  • Ermittlungsverfahren wegen nicht natürlicher Todesfälle und Schwurgerichtssachen aus dem Zuständigkeitsbereich der Abteilung



Abteilung VII ( Dezernate 70 bis 73 )

Dienstgebäude "Bezirksamt"

Fax-Nr. (07531) 280-2270



Aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde:

  • Steuerstrafsachen Finanzamt Rottweil und Konstanz
  • Zollstrafsachen
  • Korruptionsdelikte
  • Geldwäscheverdachtsanzeigen
  • Geldfälschung
  • Vermögensabschöpfung
  • § 266 a StGB
  • §§ 266, 263 StGB sofern zur Beurteilung des Tatvorwurfs besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind
  • Insolvenzmitteilungen der Amtsgerichte sowie die daraus hervorgehenden Ermittlungsverfahren der Abteilung
  • alle Delikte aus dem Katalog des § 74c Abs. 1 Nr. 1-3, 5, 5 a und 6 b) GVG

  

Abteilung VIII ( Vollstreckungsabteilung: Dezernate 80 bis 89 )

Dienstgebäude „Bezirksamt“

Fax-Nr. (07531) 280-2280



  •  Vollstreckung von Freiheitsstrafen, aus dem Jugendvollzug herausgenommene Jugendstrafen
    Geldstrafen, Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Geldbußen, Ordnungsmitteln, Erzwingungshaft sowie Einziehung
  • Nebengeschäfte der Strafvollstreckung
  • Bearbeitung der Gnadenverfahren und Entwurf der Gnadenentschließungen und Gnadenberichte
  • Vollstreckung von Unterbringungen im Rechtshilfeweg für Staatsanwaltschaften außerhalb Baden-Württembergs
  • Vollstreckung von Ordnungsmitteln der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
  • Der Vollzug von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung in Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren
  • Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen nach § 73 ff StGB

 

 

 

Hinweis:

Die zuständige Abteilung können Sie an der Zahlen-/

Buchstabenkombination am Anfang des Aktenzeichens

erkennen. Die erste Ziffer des Aktenzeichens steht für die

Abteilung, die zweite Ziffer für das Dezernat.

(z.B. 43 Js ......... , zuständig ist die Abteilung 4).

Ausnahme davon die Verkehrsabteilung: Hier ist stets die 5

die erste Ziffer.

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