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Schießerei vor Konstanzer Nachtclub „Grey“ am 30.07.2017

Datum: 23.03.2018

Kurzbeschreibung: 
Verkaufsweg der Tatwaffe weitgehend aufgeklärt

Im Fall der Schießerei vor dem Nachtclub „Grey“ in Konstanz am 30.07.2017, bei der ein 34-jähriger irakischer Staatsangehöriger mit einem Sturmgewehr einen Menschen getötet und mehrere weitere teilweise schwer verletzt hatte, ist es der Staatsanwaltschaft Konstanz in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen/Schweiz gelungen, den Verkaufsweg der Tatwaffe weitgehend aufzuklären.

 

Nach den Ermittlungen der beiden Behörden wurde das Sturmgewehr M16 Anfang 2017 in Kreuzlingen (Schweiz) von einem dort wohnhaften 30-jährigen österreichischen Staatsangehörigen an den späteren Täter verkauft. Der Verkauf der Waffe fand auf Vermittlung eines ebenfalls in Kreuzlingen wohnhaften 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen statt.

 

Der Verkäufer hatte das Sturmgewehr Ende 2016 in Weinfelden (Schweiz) von einem 39-jährigen Schweizer Staatsangehörigen gekauft, der es seinerseits mehrere Jahre zuvor von einem Unbekannten erworben haben will.

 

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen führt ein Strafverfahren gegen drei Personen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen und Vergehen gegen das Waffengesetz. Die Ermittlungen sind nach wie vor im Gange.

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