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Verfahren gegen Dr. Alice Weidel u.a. wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Parteiengesetz u.a. eingestellt

Datum: 20.09.2021

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Verfahren gegen Dr. Alice Weidel u.a. wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Parteiengesetz u.a. gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt.
Nach der im Raum stehenden Strafvorschrift des § 31d Abs.1 Nr.2 ParteienG wird ausschließlich der Empfänger einer Spende mit Strafe bedroht, wenn er zu Verschleierungszwecken eine Spende in Teilbeträge zerlegt.
Da aber die überweisende Schweizer Firma die Stückelung in jeweils unter (umgerechnet) 10.000.- € liegende Tranchen vornahm, käme eine Strafbarkeit der sämtlich auf der Empfängerseite stehenden Beschuldigten nur dann in Betracht, wenn sie bei der Spendenstückelung einvernehmlich mit der Spenderseite zusammengewirkt hätten. Für ein solches kollusives Zusammenwirken haben die Ermittlungen jedoch keine für eine Anklageerhebung hinreichenden Verdachtsmomente ergeben.
Eine Strafbarkeit wegen Untreue i.S.d. § 266 StGB scheidet aus Rechtsgründen aus, da es den Beschuldigten gemäß den zur Tatzeit gültigen Statuten der AfD an der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlichen Vermögensbetreuungspflicht zugunsten der AfD fehlte.

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